Allgemeine Informationen

Notwendigkeit der Änderung des Gebührenmaßstabes aufgrund der Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs

Bislang erhebt die Gemeinde Karlstein die Gebühren zur Abwasserbeseitigung nach dem Frischwasserverbrauch. Hierbei wird unterstellt, dass das gesamte Wasser, das der Leitung entnommen wird, in die Kanalisation gelangt. Die Kosten für die Beseitigung von Wasser, das von versiegelten Flächen, z.B. Dächern oder auch Straßen und Plätzen, ebenfalls in die Kanalisation abgeführt wird, werden bei dieser Berechnungsweise ebenfalls im Frischwasserverbrauch „versteckt“.

Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben dieses Verfahren beanstandet, sofern der Anteil des Niederschlagswassers an den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung 12 % übersteigt, was in Karlstein zutrifft. Die Gemeinde ist daher verpflichtet, die Grundlagen der Gebührenermittlung anzupassen und die Gebühren künftig nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu ermitteln.

Das Gebührenaufkommen ändert sich durch die Änderung des Verfahrens nicht, die Gesamthöhe der Abwassergebühren bleibt also in Summe unverändert.

Erforderliche Grundlagen-Beschlüsse durch Gemeinderat gefasst

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 beschlossen, die o.g. Grundlagen zu ändern und künftig für den Niederschlagswasseranteil an der Abwasserentsorgung das sogenannte Mittlere Grundstücksabflussbeiwert-Verfahren anzuwenden. Dabei werden Grundstücke mit ähnlichem Anteil an versiegelter Fläche (Dächer, Wege usw.) in Gruppen zusammengefasst.

Im Nachgang wurden in der Gemeinderatssitzung am 12. Februar 2025 die Grundlagenentscheidungen für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen beschlossen.

Mitwirkung der Grundstückseigentümer erbeten

Die Vorbereitungen dieser Flächenermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Um individuelle Verhältnisse der Grundstückseigentümer berücksichtigen zu können, erhalten diese ab dem 18. September 2025 einen Anhörungsbogen zugesandt. Sofern sich die Situation auf Ihrem Grundstück anders darstellt, als von uns ermittelt, bitten wir Sie darum, diesen auszufüllen und bis zum 17. Oktober 2025 zurückzusenden.

Die Telefonhotline zur Unterstützung beim Ausfüllen des Anhörungsbogens und Beantwortung individueller Fragen wird über den 02. Oktober 2025 hinaus ab dem 06.Oktober bis zum 10.Oktober 2025 verlängert. Die Nummer sowie die genauen Uhrzeiten sind hier veröffentlicht.

Darüber hinaus stehen Ihnen nach Voranmeldung zwischen dem 25. September und 8. Oktober 2025 an vier Tagen kompetente Ansprechpartner des von der Gemeinde Karlstein beauftragten Unternehmens Allevo zur Verfügung. Die genauen Termine finden Sie hier.

Sofern Sie den Anhörungsbogen nicht zurücksenden – was bei korrekter Flächenermittlung auch nicht notwendig ist – wird die zuvor ermittelte Fläche bei der Gebührenberechnung zugrunde gelegt.

Gebührenberechnung erfolgt nach Abschluss der Flächenermittlung

Wie hoch der tatsächliche Gebührensatz künftig sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Summe der versiegelten Flächen für das gesamte Gemeindegebiet vorliegen. Die Gemeinde Karlstein wird nach Abschluss der Berechnungen in diesem Jahr die entsprechenden Beschlüsse fassen, so dass ab 2026 die geänderte Niederschlagswassergebühr ausgewiesen wird.